Wer braucht HACCP?

Nach Artikel 5 der Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist jeder Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines HACCP Eigenkontrollsystems verpflichtet. Die Umsetzung und Dokumentation des HACCP wird von den Lebensmittelkontrollbehörden überwacht. Als Lebensmittelunternehmer gelten alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern oder vertreiben.

HACCP wird auch in zertifizierbaren Lebensmittelstandards wie dem IFS Food und dem BRC Food als System zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelhygiene eingesetzt. Eine Zertifizierung ist für Lebensmittelbetriebe grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wird aber gefordert, sobald ein Lebensmittelhersteller an den deutschen Lebensmitteleinzelhandel liefern möchte. Auch die Konformität mit der DIN EN ISO 22000 ist ein weltweit anerkannter und weitverbreiteter Nachweis für das Vorhandensein eines funktionierenden Managementsystems für die Lebensmittelsicherheit.  Auch diese Norm fordert den Nachweis eines HACCP Systems, sie ist allerdings nicht von der GFSI als ausreichender Standard für die Lebensmittelsicherheit anerkannt. Die Anerkennung kann jedoch durch eine Erweiterung auf die FSSC 22000 erreicht werden.

Kurz: HACCP ist ein Werkzeug zur Gefahrenanalyse und -Vermeidung im Umgang mit Lebensmitteln, das in jedem Lebensmittelbetrieb hilfreich und in den meisten nach Artikel 5 der EU Verordnung 852/2004 gesetzlich vorgeschrieben ist!

MDR und IVDR